
Schritte zur Therapie
- fachärztliche Verordnung (Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe)
- vereinzelt chefärztliche Bewilligung durch Krankenkasse
- Terminvereinbarung mit mir
- Diagnostik / Beratung / Therapie
Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, auf dem folgende Informationen angeführt sein sollten:
- Ihre persönlichen Daten
- die Diagnose
- die Zuweisung zur logopädischen Therapie
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10 x logopädische Therapie à 60 min T3)
- der Name der Therapeutin: "Logopädin Mag. Antje Stiel"
Als Wahllogopädin verrechne ich direkt mit Ihnen. Einen Teil der Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse refundieren.
Haben Sie Fragen zum Ablauf? Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.